Juristisches Lexikon

Leistungsbeurteilung

... ist die Bewertung der Leistung oder der Eigenschaften einer Person. Bewertet werden neben den Leistungen auch die Eignung und Befähigung. Sie soll sich insbesondere auf die allgemeine geistige Veranlagung, den Charakter, Bildungsstand, die Arbeitsleistung, das soziale Verhalten und die Belastbarkeit erstrecken.
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