Juristisches Lexikon

Leistung Erfüllungshalber

Im Gegensatz zur Leistung an Erfüllungs Statt, bei der die Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung das Erlöschen des Schuldverhältnisses bewirkt, bleibt bei der Leistung erfüllungshalber trotz der Leistung das Schuldverhältnis bestehen. Hier soll der Gläubiger durch Verwertung des erfüllungshalber ihm geleisteten Gegenstands befriedigt werden; erst dann erlischt die Schuld.
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