Juristisches Lexikon

Leistungsbescheid

... ist ein Verwaltungsakt einer Behörde, mit dem der Bürger entweder zur Rückgewähr von Leistungen, die er ohne Rechtsgrund empfangen hat (z.B. bei Rücknahme oder Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts wie z.B. die Gewährung von Wohngeld oder Sozialhilfe), oder zur Leistung von Schadensersatz wegen Schädigung eines Verwaltungsträgers aufgefordert wird. Gegen den Leistungsbescheid kann Widerspruch und Klage erhoben werden.
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