Juristisches Lexikon

Leichtfertigkeit

... ist bei bestimmten Straftaten (z.B. bei besonders schwerer Körperverletzung oder Raub mit Todesfolge) ein Tatbestandsmerkmal. Sie bedeutet einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit. Leichtfertig handelt derjenige, der etwas unbeachtet lässt, was jedem einleuchten muss.
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