Juristisches Lexikon

Leibrente

... ist eine regelmäßig wiederkehrende gleichmäßige Leistung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen, die auf der Grundlage eines Vertrags auf Lebenszeit an den Berechtigten oder eine andere Person zu leisten ist. Vgl. §§ 759 bis 761 BGB.
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