Juristisches Lexikon

Lebensversicherung

... kommt in Betracht als Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung zahlt der Versicherer die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten aus, während bei der Kapitallebensversicherung die Versicherungssumme im Todesfall an den Berechtigten oder im Erlebensfall an den Versicherten ausgezahlt wird.
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