Landschaftsschutzgebiet
... ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz für Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, der Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Vgl. § 15 Bundesnaturschutzgesetz.