Juristisches Lexikon

Landschaftsschutz

... ist ein Ziel des Naturschutzes, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Entsprechende Rechtsvorschriften enthält das Bundesnaturschutzgesetz und die ergangenen Landesnaturschutzgesetze.
<<   LandschaftsplanungLandschaftsschutzgebiet   >>