Juristisches Lexikon

Landschaftsverband

... bezeichnet die höheren Kommunalverbände Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Rheinland in Nordrhein-Westfalen. Mitglieder sind die Kreise und die kreisfreien Städte. Die Aufgaben der Landschaftsverbände liegen in den Bereichen Jugendwohlfahrt, Sozialhilfe, Gesundheitspflege, Strassenbauverwaltung. Gesetzliche Grundlage ist die Landschaftsverbandsordnung.
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