Landschaftsverband
... bezeichnet die höheren Kommunalverbände Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Rheinland in Nordrhein-Westfalen. Mitglieder sind die Kreise und die kreisfreien Städte. Die Aufgaben der Landschaftsverbände liegen in den Bereichen Jugendwohlfahrt, Sozialhilfe, Gesundheitspflege, Strassenbauverwaltung. Gesetzliche Grundlage ist die Landschaftsverbandsordnung.