Juristisches Lexikon

Landesvertretung

Beim Bund verkörpert einen Teil des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland. Die Landesvertretungen nehmen die Interessen des jeweiligen Landes beim Bund wahr. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich im allgemeinen auf die Pflege der Beziehungen der jeweiligen Landesregierung zur Bundesregierung, zum Deutschen Bundestag, zu seinen Fraktionen und Abgeordneten, zum Bundesrat und zu sonstigen zentralen Einrichtungen (u.a. Verbänden, Parteien). An der Spitze der Landesvertretung steht der Bevollmächtigte des Landes beim Bund (in der Regel ein Minister oder Staatssekretär).
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