Juristisches Lexikon

Landesverwaltung

... ist die Gesamtheit der Behörden eines Bundeslandes in der Bundesrepublik Deutschland. An der Spitze der Landesverwaltung steht die Landesregierung. Zum Geschäftsbereich der Ministerien gehören die obere, mittlere und untere Landesverwaltung.
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