Juristisches Lexikon

Landesplanung

... ist der auf ein Bundesland bezogener Teil der Raumplanung; sie umfasst die Regionalplanung und die Ortsplanung und erarbeitet vorausschauende, zusammenfassende Planungen und stimmt alle bedeutsamen Planungen und Maßnahmen aufeinander ab. Grundlage der Landesplanung bilden die Planungsgesetze der Länder.
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