Juristisches Lexikon

Landesrecht

... umfasst alle im Range unter dem Bundesrecht stehenden Rechtsvorschriften, die von den zuständigen Landesorganen (Landtag, Landesregierung, Landesminister) für den Geltungsbereich des Landes erlassen worden sind. Gemäß Art. 31 des Grundgesetzes besteht in der Bundesrepublik Deutschland ein Vorrecht des Bundesrechts.
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