Juristisches Lexikon

Landesfinanzverwaltung

... ist der Teil der Landesverwaltung, der die finanziellen Angelegenheiten wahrnimmt. Sie gliedert sich in das Landesfinanzministerium, die Oberfinanzdirektionen und die Finanzämter.
<<   LandesentwicklungsplanLandesgewerbeamt   >>