Juristisches Lexikon

Landesgewerbeamt

... ist eine Landesoberbehörde, der die Sicherstellung und Kontrolle der Verwendung der Masse für Länge, Fläche, Körper, Gewicht, Stromstärke, Temperatur, Lichtstärke und andere Basisgrössen nach dem Masseinheitsgesetz obliegt.
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