Juristisches Lexikon

Landesentwicklungsplan

... ist ein Teil der Landschaftsplanung, in dem die Ziele und Grundsätze der Landesplanung in schriftlicher Form festgehalten sind. Daneben sind die Maßnahmen, die zeitliche Realisierung und die finanziellen Mittel, die zur Erreichung der Ziele erforderlich sind, aufgeführt.
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