Juristisches Lexikon

Landesdenkmalamt

... ist eine Oberbehörde des Landes, deren Aufgabe der Schutz und die Pflege von Bau- und Kunstdenkmälern einschließlich der Bodendenkmäler ist. Die Behörde wirkt mit beim Vollzug der Denkmalschutzgesetze, ihr obliegt die Erstellung und Fortführung der Denkmalliste, sie gibt Richtlinien für die Pflege von Baudenkmälern heraus, ferner ist sie zuständig für die fachliche Beratung und Begutachtung sowie die Überwachung von Ausgrabungen.
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