Juristisches Lexikon

Landesdienst

... umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse von Beamten, Angestellten und Arbeitern in den Verwaltungen und Institutionen eines Bundeslandes. Der Landesdienst ist damit ein Teil des öffentliches Dienstes. Seine Schwerpunkte sind Bildung, Wissenschaft, Kultur, Polizei und Justiz.
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