Juristisches Lexikon

Landesbeteiligung

... ist die unmittelbare oder mittelbare kapitalmäßige Beteiligung eines Bundeslandes an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts (z.B. in Aktiengesellschaften). Sie beziehen sich insbesondere auf die Bereiche Strom- und Gasversorgung, Verkehrswirtschaft, Lotterie, Landesentwicklung und Verkehrswirtschaft. Infolge der Finanzschwäche der Länderhaushalte werden derartige Landesbeteiligungen zunehmend aufgegeben.
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