Juristisches Lexikon

Landesarbeitsgericht

... ist eine Instanz der Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen. Als zweite Instanz ist das Gericht zuständig für die Berufung gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts. Das Gericht besteht aus Kammern, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind.
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