Juristisches Lexikon

Landesanwaltschaft

... ist die Bezeichnung der Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wahrgenommen wird das öffentliche Interesse durch Landes-, Oberlandes- und Generallandesanwälte. Vgl. §§ 35 bis 37 Verwaltungsgerichtsordnung.
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