Juristisches Lexikon

Kriminelle Vereinigung

... ist eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 129 Strafgesetzbuch.
<<   KriminalpolizeiKrisenkartell   >>