Juristisches Lexikon

Kriminalpolizei

... ist der aus dem allgemeinen Polizeivollzugsdienst ausgegliederte Zweig der Polizei, der ausschließlich für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig ist. Ihr obliegt als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft insbesondere die Vornahme unaufschiebbarer strafprozessualer Anordnungen.
<<   KriegswaffenKriminelle Vereinigung   >>