Juristisches Lexikon

Kriegsopferfürsorge

... hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mindern. Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind u.a. Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege und Altenhilfe.
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