Juristisches Lexikon

Kriegsopferversorgung

... umfasst alle staatlichen Maßnahmen, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Kriegsbeschädigten zu beseitigen, zu lindern oder durch Geldentschädigung auszugleichen sowie die durch den Verlust des Einkommens bei Hinterbliebenen entstehenden wirtschaftlichen Folgen zu mindern. Gesetzliche Grundlage der Leistungen ist das Bundesversorgungsgesetz.
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