Juristisches Lexikon

Kostendeckungsprinzip

... ist im kommunalen Abgabenrecht ein Gebührengrundsatz, nachdem die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren die voraussichtlichen Ausgaben für die betreffenden Verwaltungszweige bzw. die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen sollen.
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