Juristisches Lexikon

Kostenentscheidung

... ist der Ausspruch des Gerichts darüber, wer welche Kosten zu tragen hat. Über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, hat das Gericht von Amts wegen zu entscheiden. Die Kostenentscheidung umfasst die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
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