Juristisches Lexikon

Konzertierte Aktion

... wurde 1967 durch das Stabilitätsgesetz eingeführt. Es handelt sich um einen Meinungsaustausch und eine Koordination zwischen Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden unter Teilnahme der Deutschen Bundesbank und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
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