Juristisches Lexikon

Konzession

... ist die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes oder zum Betrieb gewerblicher Anlagen. Der Erteilung einer Konzession bedürfen bestimmte Gewerbearten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der Volksgesundheit. Vgl. §§ 24 bis 34c und 55 Gewerbeordnung.
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