Juristisches Lexikon

Konkursverwalter

... verwaltet die Konkursmasse und verfügt über sie. Er wird vom Gericht bei der Eröffnung des Konkursverfahren ernannt und ist für die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten allen Beteiligten verantwortlich. Der Konkursverwalter steht unter der Aufsicht des Konkursgerichts.
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