Konkursvorrechte
.. . begründen für bestimmte Konkursrechte einen Anspruch auf bevorzugte Befriedigung nach der in § 61 Konkursordnung festgelegten Reihenfolge. So sind an erster Stelle die Forderungen der Arbeitnehmer auf die Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Gemeinschuldner zu befriedigen.