Juristisches Lexikon

Konkursverfahren

... ist das gerichtliche Verfahren, das durch Vollstreckung in das Vermögen des zahlungsunfähigen Schuldners (Gemeinschuldner) der teilweisen Befriedigung aller Gläubiger dient. Es wird auf Antrag des Gemeinschuldners oder eines Gläubigers durch Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (Konkursgericht) eröffnet. Vgl. §§ 102 ff. Konkursordnung.
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