Juristisches Lexikon

Kleingarten

... ist ein Garten, der dem Nutzer zur nichterwerbsmässigen gärtnerischen Nutzung und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wege und Vereinshaus) zusammengefasst sind. Für Kleingärten gelten die besonderen Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes. Dort ist u.a. das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Verpächter eingeschränkt.
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