Juristisches Lexikon

Kleingewerbetreibender

... ist ein Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Er ist ein sogenannter "Minderkaufmann", auf den bestimmte handelsrechtliche Vorschriften keine Anwendung finden.
<<   KleingartenKleinkrafträder   >>