Juristisches Lexikon

Kleinbetrieb

... bezeichnet einen Betrieb, der nicht betriebsratsfähig ist. Nur in Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Vgl. § 1 Betriebsverfassungsgesetz.
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