Juristisches Lexikon

Klageschrift

... ist Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Im Zivilprozess muss die Klageschrift die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des erhobenen Anspruchs und einen bestimmten Antrag enthalten. Vgl. § 253 Zivilprozessordnung.
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