Juristisches Lexikon

Klage (auf künftige Leistung)

... ist eine besondere Klageart. Sie ist möglich bei Geldforderungen, die nicht von einer Gegenleistung abhängig sind oder bei einem Anspruch auf Räumung eines Grundstücks oder von Wohnraum. Vgl. §§ 257 ff. Zivilprozessordnung.
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