Juristisches Lexikon

Klage

... ist eine Prozesshandlung, durch die der Kläger bei Gericht um Rechtsschutz gegen den Beklagten nachsucht. Es gibt mehrere Klagearten. Durch die Leistungsklage soll der Beklagte zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden. Dagegen soll durch eine Gestaltungsklage ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Durch die Klageerhebung wird die Streitsache anhängig.
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