Juristisches Lexikon

Kennzeichen am Kraftfahrzeug

Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. Dabei ist der Fahrzeugbrief vorzulegen und eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Das von der Zulassungsstelle zuzuteilende Kennzeichen enthält das Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und die Erkennungsnummer, unter der das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle eingetragen ist. Vgl. § 23 Straßenverkehrszulassungsstelle.
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