Juristisches Lexikon

Kaufmännischer Verpflichtungsschein

... ist eine von einem Kaufmann ausgestellte Urkunde, in der dieser sich zur Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen verpflichtet, ohne dass die Leistung von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist. Es handelt sich dabei um eine Form des Schuldversprechens. Vgl. § 363 Abs. 1 Handelsgesetzbuch.
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