Juristisches Lexikon

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

... wird das im Rechtsverkehr der Kaufleute untereinander übliche Schreiben genannt, in dem ein Kaufmann das Ergebnis vorhergehender Vertragsverhandlungen in der Form einer Bestätigung mitteilt. Wenn die andere Vertragspartei dieses Bestätigungsschreiben widerspruchslos hinnimmt, bedeutet dies die Zustimmung zum wiedergegebenen Inhalt der Vertragsverhandlungen, und zwar auch dann, wenn das Bestätigungsschreiben gegenüber dem mündlich Vereinbarten abändernde oder ergänzende Bestimmungen enthält.
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