Juristisches Lexikon

Kassenärztliche Vereinigung

... ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Kassenärzten eines Landes als Mitgliedern. Ihre Organe sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung entsprechend den Bedarfsplänen, die Wahrnehmung der Rechte der Ärzte gegenüber den Krankenkassen und die Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung.
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