Juristisches Lexikon

Kassenkredit

... ist ein vorübergehend bei Dritten aufgenommenes Darlehen zur Sicherung der Liquidität der öffentlichen Kassenwirtschaft. Zur Aufnahme des Kassenkredits bedarf es einer Kreditermächtigung durch das Haushaltsgesetz oder die Haushaltssatzung. Bei den Gemeinden bedarf der Höchstbetrag der Kassenkredite der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
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