Juristisches Lexikon

Kartellbehörden

... sind das Bundeskartellamt, der Bundesminister für Wirtschaft und die nach Landesrecht zuständigen Kartellreferate der Wirtschaftsminister. Das Bundeskartellamt ist u.a. zuständig für Strukturkrisen, Einfuhr- und Ausfuhrkartelle. Vgl. §§ 44 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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