Kartellbehörden
... sind das Bundeskartellamt, der Bundesminister für Wirtschaft und die nach Landesrecht zuständigen Kartellreferate der Wirtschaftsminister. Das Bundeskartellamt ist u.a. zuständig für Strukturkrisen, Einfuhr- und Ausfuhrkartelle. Vgl. §§ 44 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.