Juristisches Lexikon

Kartellrecht

... umfasst die Rechtsvorschriften, die den freien wirtschaftlichen Wettbewerb vor Beeinträchtigungen durch Abreden von Unternehmen über gemeinsames Marktverhalten schützen sollen. Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27.7.1957. Danach sind Kartellverträge unwirksam.
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