Juristisches Lexikon

Kartellaufsicht

... ist die staatliche Aufsicht zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie dient dem Schutz der Entscheidungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet, insbesondere gegenüber Kartellen. Die Kartellaufsicht obliegt dem Bundesminister für Wirtschaft, dem Bundeskartellamt und den nach Landesrecht zuständigen obersten Kartellbehörden.
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