Juristisches Lexikon

Kapitalgesellschaft

... ist eine rechtsfähige Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft ausschließlich in der reinen Kapitalbeteiligung der Gesellschafter besteht, nicht jedoch wie bei der Personengesellschaft in deren persönlichen Mitarbeit. Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Charakteristisch für die Kapitalgesellschaften ist der relativ einfache An- und Verkauf von Geschäftsanteilen der Gesellschaft.
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