Juristisches Lexikon

Kapitalherabsetzung

... ist als Gegenstück zur Kapitalerhöhung die Herabsetzung des Grundkapitals bei der Aktiengesellschaft. Sie erfolgt effektiv dadurch, dass ein Teil des Grundkapitals an die Aktionäre ausgezahlt wird. Kapitalherabsetzung erfolgt u.a., wenn ein Teil des Grundkapitals wegen Verkleinerung des Betriebs nicht benötigt wird oder wenn starke Verluste abgefangen werden sollen nominell dient sie dem Ausgleich von Unterbilanzen: Durch die Kapitalherabsetzung wird das Grundkapital als Passivposten der Bilanz reduziert; damit steigt auch bei größeren Verlusten die zukünftige Dividendenerwartung. Vgl. §§ 222 ff. Aktiengesetz.
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