Juristisches Lexikon

Kaffeesteuer

... ist eine Verbrauchsteuer, die für in das Bundesgebiet eingebrachten Kaffee und kaffeehaltige Waren zu zahlen ist. Sie beträgt für Röstkaffee 2,19 EUR je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 EUR je Kilogramm. Gesetzliche Grundlage ist das Kaffeesteuergesetz vom 21.12.1992.
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