Kaduzierung
Hat ein Aktionär einer Aktiengesellschaft oder ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung seine Einlage nicht rechtzeitig eingezahlt, so kann, wenn die Nachfrist erf olglos verstrichen ist, der Aktionär seiner Aktien bzw. der Gesellschafter seines Geschäftsanteils und der geleisteten Teilzahlungen für verlustig erklärt werden. Vgl. § 63 Aktiengesetz, § 21 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.